Eigentumswohnung verkaufen: Checkliste für Unterlagen & Dokumente

Inhaltsverzeichnis

Haben Sie den Plan, einen Verkauf Ihrer Eigentumswohnung zu realisieren, sind verschiedene Vorbereitungen notwendig. Es handelt sich um eine weitreichende Entscheidung, die ein Notar beglaubigen muss. Sie müssen Unterlagen beschaffen, einen Kaufpreis festlegen und sich um die Interessenten kümmern. Von Vorteil ist es, wenn Sie sich bei Ihrer Verkaufsabsicht von einem Makler unterstützen lassen. Ein wichtiger Punkt betrifft die Beschaffung der für den Verkauf notwendigen Unterlagen. Dazu gehören unter anderem der Grundriss, ein Energieausweis und Dokumentationen über erfolgte Renovierungen. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, um den Verkauf erfolgreich abzuwickeln.

Eigentumswohnung verkaufen: Diese Unterlagen & Dokumente benötigen Sie

Möchten Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, müssen Sie dem Käufer verschiedene Unterlagen übergeben. Darunter sind Dokumente, ohne die ein Verkauf nicht möglich ist. Beschaffen Sie diese Papiere, wenn Sie sich für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung entschieden haben, und planen Sie für die Beschaffung ausreichend Zeit ein. Mitunter müssen Sie einige Dokumente bei den Behörden beantragen oder Sie müssen Papiere ausfüllen. Erst wenn Sie alle Papiere beisammen haben, sollten Sie mit der Bekundung Ihrer Verkaufsabsicht durch die Beauftragung eines Maklers oder die Schaltung einer Verkaufsanzeige starten.

Welche Papiere sind notwendig?

Es sind einige Dokumente, die Sie für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung benötigen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir alle wichtigen Papiere aufgelistet, die Sie für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung benötigen.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Den Grundbuchauszug beantragen

Zu den wichtigsten Unterlagen für den Verkauf der Eigentumswohnung gehört der Grundbuchauszug. Wenn Sie die Wohnung noch nicht lange in Ihrem Besitz haben, liegt Ihnen der Grundbuchauszug eventuell bereits vor. Sie müssen ihn erhalten haben, als Sie selbst Käufer der Wohnung waren. Haben Sie die Eigentumswohnung geerbt oder befindet sie sich schon über einen längeren Zeitraum im Besitz Ihrer Familie, kann es sein, dass der Grundbuchauszug fehlt. Da sie ohne dieses Dokument nicht verkaufen können, müssen Sie es beim Grundbuchamt beantragen.

Wie Sie den Grundbuchauszug beantragen

Die Antragstellung erfolgt beim Grundbuchamt, das für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständig ist. Sie müssen sich ausweisen. Den Auszug bekommen Sie in der Regel nach einer Bearbeitungszeit zugesendet. Wie lange es dauert, ist von der jeweiligen Behörde abhängig. Alternativ können Sie sich auch an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden. Es ist ebenfalls berechtigt, einen Grundbuchauszug auszustellen.

Worüber der Grundbuchauszug informiert

Der Grundbuchauszug weist Sie als Eigentümer der Wohnung aus. Dies ist so wichtig, weil Sie nur als Eigentümer berechtigt sind, den Verkauf der Wohnung vorzunehmen. Weiterhin finden Sie im Grundbuchauszug Details zur Lage der Wohnung. So ist jedem Grundstück ein Flur und ein Flurstück zugewiesen. Beide Informationen sind auf dem Grundbuchauszug vermerkt.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Die Teilungserklärung samt Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung

Besitzer von Eigentumswohnungen erwerben die Wohnung, aber auch einen Miteigentumsanteil am Gebäude und am Grundstück, wenn ein solches vorhanden ist. Diese Miteigentumsanteile sind in einem Dokument erfasst: dem Aufteilungsplan. Darüber hinaus gibt es eine Gemeinschaftsordnung, die für alle Eigentümer gilt. In dieser ist beispielsweise festgehalten, wie hoch die Rücklagen sind, die jeder für eine mögliche Sanierung oder Modernisierung des Gebäudes monatlich oder jährlich zahlen muss. Auch die Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsräume, soweit vorhanden, können in der Gemeinschaftsordnung erfasst sein. Ein Sondereigentum, das nur einigen Eigentümern gehört, sowie bestimmte Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung ebenfalls aufgeführt.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Bau- und Grundrisszeichnungen parat haben

Haben Sie sich entschieden, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen, ist es von Vorteil, wenn Sie Unterlagen besitzen, die Details zum Bau und eine Zeichnung der Grundrisse beinhalten. Mitunter befinden sich diese Unterlagen bereits in Ihrem Besitz. In diesem Fall sollten Sie zunächst Kopien anfertigen. Das Original geben Sie erst aus der Hand, wenn Sie einen Käufer gefunden haben. Die Bau- und Grundrisszeichnungen sind in der Regel Bestandteil des Notarvertrages. Normalerweise befinden sie sich im Besitz des Eigentümers. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, müssen Sie versuchen, die Unterlagen zu beschaffen.

Woher bekommen Sie Bau- und Grundrisszeichnungen?

Sind Sie nicht im Besitz dieser Unterlagen, ist das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde der Ansprechpartner. Alternativ ist es möglich, den Bauherren des Gebäudes oder den Architekten um Hilfe zu bitten. Schwierig ist die Beschaffung mitunter bei Eigentumswohnungen, die bereits seit Jahrzehnten in Ihrem Besitz oder im Besitz Ihrer Familie sind. Wenn Ihnen das Bauamt nicht weiterhelfen kann und Sie den Bauherren oder Architekten nicht kennen, kann die Beschaffung zu einem Problem werden.

Bedeutung der Bau- und Grundrisszeichnungen

Anhand der Bau- und Grundrisszeichnungen lassen sich die Größe der Wohnfläche und die Aufteilung der Räume zweifelsfrei bestimmen. Dies ist für die Ermittlung des Kaufpreises sehr wichtig. Interessenten möchten die Zeichnungen einsehen, um sich ein Bild von den Abmessungen der Räume zu machen. Hier ist das Augenmaß häufig kein guter Berater. Dies gilt vor allem für die Besichtigung von Eigentumswohnungen, die bewohnt sind. Die Bauzeichnungen geben aber noch weitere Auskünfte. So zeigen sie beispielsweise den Verlauf der Stromleitungen unter dem Putz. Diese Informationen sind für eventuelle Renovierungsarbeiten sehr wichtig. Darüber hinaus können die Bauunterlagen Auskünfte über den Zustand der Wohnung geben. So erfährt der Interessent beispielsweise den Stand der letzten Sanierung. Dies ist wiederum für die Berechnung des Kaufpreises sehr wichtig.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Sanierungsnachweise beifügen

Zu den Unterlagen, die bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung mit der Übergabe an den Käufer ausgehändigt werden, gehören Nachweise über Sanierungen und Modernisierungsarbeiten. Diese Unterlagen geben wichtige Auskünfte über den Zustand des Gebäudes. Wenn das Gebäude oder die Wohnung selbst erst vor kurzer Zeit eine Sanierung erfahren haben, wirkt sich dies positiv auf den Kaufpreis aus. Für eine Eigentumswohnung, die modernen Standards entspricht, können Sie einen höheren Preis verlangen.

Dem Käufer Details über den Zustand der Wohnung mitteilen

Die Sanierungsnachweise vermitteln dem Käufer wichtige Informationen über Arbeiten, die in den verschiedenen Bereichen durchgeführt wurden. Er kann anhand der Unterlagen entscheiden, welche Modernisierungen er selbst noch durchführen möchte. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit den Unterlagen zu zeigen, was Sie selbst investiert haben, um den Zustand der Eigentumswohnung zu erhalten oder zu verbessern. Somit liefern die Sanierungsnachweise sehr wichtige Informationen für den Interessenten und sollten sich daher immer in den Unterlagen für den Wohnungsverkauf befinden.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Gebäudeversicherungsnachweise sind wichtig

Eine Gebäudeversicherung ist notwendig, um sich gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasserschäden abzusichern. Auch bei Einbrüchen oder der Einwirkung von Naturkatastrophen tritt die Gebäudeversicherung ein. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Gebäudeversicherung besteht zwar nicht. Für Besitzer von Eigentumswohnungen ist die Police aber ebenso obligatorisch wie für Eigentümer, die das Haus oder die Wohnung mit einem Kredit finanzieren. Mit dem Wohnungsverkauf gehen die Unterlagen an den neuen Eigentümer über. Dies ist sehr wichtig, denn er muss sich über den Versicherungsschutz informieren und die Möglichkeit haben, diesen eventuell an seine individuellen Bedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus interessiert sich der neue Eigentümer für die Kosten und er möchte wissen, an welches Versicherungsunternehmen er sich bei einem möglichen Schaden wenden kann. Wenn er die Eigentumswohnung mit der Aufnahme eines Darlehens gekauft hat, ist er verpflichtet, dem Kreditinstitut die Versicherung nachzuweisen.

Wo Sie die Unterlagen über die Versicherung bekommen

Die Unterlagen über den Abschluss der Versicherung bekommen Sie bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel befindet sich eine Kopie jedoch in Ihrem Besitz.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Die aktuelle Hausgeldabrechnung vorlegen

Hinter der Hausgeldabrechnung verbirgt sich der Betrag, den jeder Eigentümer monatlich für die Erhaltung des Gebäudes und die Deckung der Gemeinschaftskosten zurücklegt. Die Höhe ist im Gemeinschaftsvertrag festgelegt. In der Regel stimmen alle Eigentümer darüber ab. Haben Sie Ihre Eigentumswohnung verkauft, übergeben Sie dieses Dokument an den neuen Besitzer.

Käufer möchte die Kosten kalkulieren

Die Kenntnis über die Höhe der Hausgeldabrechnung ist für den Käufer eine wichtige Größe. Mit dem Kauf der Eigentumswohnung kommen Kosten auf ihn zu, die er kalkulieren muss. Dies gilt vor allem dann, wenn er die Wohnung selbst bewohnen möchte. Wenn sich das Dokument über die Höhe der Hausgeldabrechnung nicht in Ihrem Besitz befindet, können Sie es bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft anfordern. Nehmen Sie eine Kopie zu den Unterlagen, die Sie bei der Übergabe der Eigentumswohnung bereithalten.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen beilegen

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Diese trifft sich in fest definierten regelmäßigen Abständen, um Absprachen zu treffen oder Beschlüsse zu fassen. Die Eigentümerversammlungen unterliegen der Protokollierung. Ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft schreibt ein Protokoll und stellt dies allen anderen Mitgliedern zu Verfügung. Sie nehmen eine Kopie des Protokolls in Ihren Besitz. Sollte es verloren gegangen sein, können Sie es von dem Ansprechpartner der Wohnungseigentümergemeinschaft erneut anfordern.

Übergabe der letzten drei Protokolle an den neuen Eigentümer

Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung gehören zu den Unterlagen, für die eine Übergabe an den neuen Besitzer beim Wohnungsverkauf erforderlich ist. Interessenten, die Ihre Wohnung übernehmen möchten, bekommen durch die Protokolle einen wichtigen Einblick in die Arbeit und in die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Vielen Interessenten ist dies im Hinblick auf eine Kaufentscheidung sehr wichtig.

Die Inhalte dokumentieren alle Fragen, die in den letzten Eigentümerversammlungen geklärt wurden. Es ist möglich, in einer Eigentümerversammlung Beschlüsse zu fassen. Es handelt sich in der Regel um Mehrheitsentscheidungen. Für diese Entscheidungen erfolgt eine Protokollierung, um sie allen Eigentümern zugänglich zu machen und festzuschreiben. Die Protokolle stellen für Interessenten am Kauf einer Eigentumswohnung wichtige Zeugnisse über die Arbeit der Eigentümergemeinschaft, aber auch über die gemeinschaftlichen Entscheidungen dar.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Ohne Energieausweis kein Verkauf

Der Energieausweis ist seit einigen Jahren ein verpflichtender Bestandteil für den Kauf von Immobilien. Besitzer neuer Immobilien bekommen den Energieausweis vom Bauherren. Wer eine ältere Immobilie sein Eigen nennt, ist spätestens mit dem Verkauf zur Beschaffung eines Energieausweises verpflichtet. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energiebilanz des Gebäudes. Diese resultiert aus verschiedenen Komponenten, beispielsweise der Heizungsart und der Dämmung. Für den Käufer ist der Energieausweis wichtig, weil er wertvolle Informationen über die Kosten bekommt, die für die Erwärmung der Wohnung und die Bereitstellung der Energie erforderlich sind. Sind diese Kosten außerordentlich hoch, kann eine baldige Sanierung erforderlich sein. Den Energieausweis für die Wohnung können Sie im Zuge der Verkaufsabsicht für die Eigentumswohnung von der Wohnungseigentümergemeinschaft beziehen.

Verkauf einer Eigentumswohnung ist ohne den Energieausweis nicht möglich

Beachten Sie, dass das Fehlen des Energieausweises dazu führt, dass Sie Ihre Eigentumswohnung nicht verkaufen können. Der Notar ist verpflichtet zu überprüfen, ob der Ausweis vorliegt. Andernfalls kann er die Beurkundung des Vertrages nicht vornehmen. In der Folge kann der Verkauf nicht stattfinden.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Die Wohnflächenberechnung

Die Berechnung der Wohnfläche kann aus dem Grundriss der Eigentumswohnung hervorgehen. Für viele Wohnungen liegt jedoch eine eigenständige Berechnung vor. Sie ist ein wichtiges Dokument für den Käufer, da sich die Höhe des Kaufpreises unter anderem an der Wohnfläche orientiert. Als Eigentümer liegt Ihnen die Wohnflächenberechnung eventuell noch vom Kauf der Wohnung vor. Da Aus- und Anbauten anders als bei Häusern bei Eigentumswohnungen nur schwer möglich sind, sind auch ältere Unterlagen in der Regel noch aktuell. Wenn die Unterlagen fehlen, haben Sie die Möglichkeit, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Sie gehen wie folgt vor:

* Messen Sie die Länge und die Breite der Wohnung aus

* Rechnen Sie die Bereiche unter schrägen Wänden heraus, die weniger als einen Meter hoch sind

* Balkone zählen zur Hälfte zur Wohnfläche

* Eine Terrasse ist Bestandteil des Gartens und wird in einer separaten Berechnung berücksichtigt

* Ein Keller zählt nur dann zur Wohnfläche, wenn er explizit zum Wohnen ausgebaut wurde und beispielsweise eines der Zimmer stellt

* Reine Abstellflächen werden nicht zur Wohnfläche gezählt.

Addieren Sie die Werte und stellen Sie Ihre Berechnung auf einem separaten Blatt Papier dar. Nehmen Sie dieses Papier zu den Dokumenten für den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung.

Unterlagen zum Verkauf von Eigentumswohnungen: Ein Mietvertrag, falls die Wohnung vermietet ist

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn Sie eine Eigentumswohnung verkaufen möchten, die bereits vermietet ist. Sie müssen den Käufer davon in Kenntnis setzen. Dem Interessenten ist sicher bekannt, dass der Mietvertrag und die Höhe der Miete beim Verkauf der Eigentumswohnung unberührt bleiben. Wenn erforderlich, kann der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden.

Beim Verkauf einer gemieteten Eigentumswohnung ist die Vorlage des Mietvertrages an den künftigen Eigentümer erforderlich. Diesen können Sie bereits vor dem Kauf zur Einsicht bereitstellen. So kann sich der neue Eigentümer über die Einzelheiten und die Höhe der Miete informieren und diese wichtigen Informationen vor dem Kauf der Eigentumswohnung mit in seine Kaufentscheidung einbeziehen. Der Mietvertrag gehört zu den wichtigen Unterlagen, die Sie beim Wohnungsverkauf vorlegen müssen.

Erfolgreich die Eigentumswohnung verkaufen mit vollständigen Unterlagen

Für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer Eigentumswohnung ist es erforderlich, dass Sie die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Sie geben den Interessenten damit nicht nur wichtige Informationen über die Wohnung sowie über die Beschlüsse und die Zusammenarbeit in den Eigentümerversammlungen. Das vollständige Vorliegen der Unterlagen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den erfolgreichen Verkauf der Wohnung. Es ist empfehlenswert, wenn Sie die Unterlagen bereits vor der Veröffentlichung der Verkaufsabsicht für Ihre Eigentumswohnung beschaffen. Gerade in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dauert es in der Regel nicht lange, bis erste Interessenten Nachfragen stellen. Dann ist es wichtig, dass Sie die gewünschten Unterlagen zur Einsicht bereitstellen können. Legen Sie einen Ordner mit den Originalen und einen zweiten mit Kopien der Unterlagen an. Für die Verkaufsinformation wesentliche Dokumente wie den Grundriss digitalisieren Sie. Dann können Sie das Dokument als E-Mail bereitstellen. Die Übergabe aller Unterlagen im Original erfolgt erst nach dem erfolgreichen Verkauf der Eigentumswohnung an den zukünftigen Besitzer.

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